Verbots-Kombischild - Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder

Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren verboten – Kombischild

  • im Falle von Generatoren, Kraft- oder Umspannwerken, bei bestimmten Schweißgeräten oder beim Einsatz von Induktions- und Stahlerzeugungsöfen müssen Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren vor möglichen Risiken gewarnt werden
  • der Zutritt sollte betreffenden Personen verwehrt werden, da durch Festmagneten und elektromagnetische Felder in den eben beschriebenen Bereichen einer Betriebsstätte Störungen oder gar Einschränkungen der implantierten Geräte ausgelöst werden können

Vorteil des Kombischildes:

  • Mitarbeiter und dritte Personen können mit dem Verbotsschild, das aus einer Verbindung zwischen Bild und Text besteht, noch eindringlicher vor Gefahr im Verzug gewarnt werden

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Verbots-Kombischild - Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder

Art.Nr. 31.30.096.0.00

Nur 6,40 €

Produktbeschreibung:

Verbots-Kombischild - Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren

Größe (BxH): 13,1 x 18,5 cm
Material: Aluminium (hart oder extrahart)
Form: rechteckig
Norm: DIN EN ISO 7010 P007 + Zusatztext

1 VE: 1 Stück

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