CUBE-LUX LED Rettungszeichenwürfel mit vier Piktogramme zum Auswählen
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CUBE-LUX LED - Rettungszeichenwürfel
Produktnummer:
K30892501
Frühere Produktnummer:
30.89.209.0.00
CUBE-LUX LED Rettungszeichenwürfel mit vier Piktogramme zum Auswählen
B-Safety CUBE-LUX STANDARD Rettungszeichenwürfel zur Deckenmontage
Ausführung: Rettungszeichenwürfel
Maße: B 22,0 x H 22,0 x T 22,0 cm
Gehäuse: Stahlblech, Pulverbeschichtet
1 VE: 1 Stück
Wählen Sie die gewünschten Piktogramme und die Seilabhängung als Zusatzartikel aus und legen diese mit in den Warenkorb
Technische Daten:
- Erkennungsweite 41 m
- Notlicht-Nennbetriebsdauer 3 h
- Autotestfunktion
- von Dauer- auf Bereitschaftsschaltung umschaltbar
- LED (Lebensdauer von mind. 50.000 Stunden)
- Akku: NI-MH
- 4 Piktogramme (Plexiglasscheibe, speziell für LED-Notleuchten)
(separat mitbestellen) - Schutzklasse: I
- Schutzart: IP 20
- Betriebsspannung: 230 V, 50 Hz
- Leergewicht: 4,89 kg
- DIN EN 60598-2-22, DIN EN 1838, DIN EN ISO 7010
- Seilaufhängung mit Länge 3 m zur Deckenmontage (separat mitbestellen)
Jede Sicherheitsleuchte ist wichtig! Sie schützt Leben und gibt Sicherheit
- nur voll funktionsfähige und richtig installierte Sicherheitsbeleuchtungen in Kombination mit einem optimal konzipierten Sicherheitsleitsystem können bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung lebensrettende Schutzfunktionen erfüllen
- die oberste Prämisse ist dabei das sichere Verlassen eines Ortes
- bei Stromausfall oder schon bei Ausfall von nur einer Sicherheits- oder Rettungszeichenleuchte besteht, je nach Beschaffenheit der Räumlichkeiten, ein erhebliches Unfallrisiko, z. B. in Treppenhäusern ohne Lichteinfall, Tiefgaragen, Kellern etc.
- unterschieden werden Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten
- Sicherheitsleuchten werden ohne Piktogramm verwendet und sollen Wege ausleuchten, sodass Notausgänge und Rettungswege auch bei Dunkelheit oder Netzausfall sicher genutzt werden können
- Rettungszeichenleuchten werden mit Piktogramm eingesetzt
- ihr Ziel ist die Kennzeichnung von Rettungswegen und Notausgängen
- der Gesetzgeber schreibt eine kontinuierliche Überprüfung der installierten Sicherheitsbeleuchtungen vor
- Einzelbatterieleuchten müssen mindestens einmal in der Woche auf Funktion getestet werden
- einmal jährlich wird außerdem ein Batteriedauertest gefordert
- über diese Prüfungen ist ein Prüfbuch zu führen, das alle Prüfungen über einen Zeitraum von 4 Jahren nachweist
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