Brandschutzkennzeichnung nach ASR A1.3: Vorschriften, Planung und Systeme für den Betrieb
Die richtige Brandschutzkennzeichnung geht weit über ein Schild an der Wand hinaus. Sie stellt vielmehr eine visuelle Führung im Notfall dar und beschleunigt die Suche nach einem Feuerlöscher sowie die Brandmeldung. Betrieblicher Brandschutz ist laut Arbeitsstättenverordnung, kurz ArbStättV, Aufgabe des Arbeitgebers. Mit Leithners haben Sie den richtigen Partner für Ihre Kennzeichnungen an Ihrer Seite.
Die Rechtslage: ASR A1.3 (2022) und DIN EN ISO 7010
Die Globalisierung macht vor dem Arbeitsmarkt keinen Halt und sorgt dafür, dass immer mehr unterschiedliche Nationalitäten in einem Betrieb aufeinandertreffen. Um im Notfall eine schnelle Flucht und Hilfe garantieren zu können, wurden die Anforderungen an die Brandschutzbeschilderung mit der DIN EN ISO 7010 harmonisiert. Fiel die alte, für den Brandschutz eingesetzte Beschilderung vorwiegend durch Text auf, baut die neue und harmonisierte Brandschutzkennzeichnung auf Symbole, um eine schnelle und leichte Erkennbarkeit zu gewährleisten.
Die ASR A1.3 wurde in der Vergangenheit aktualisiert. Die aktuelle Fassung aus dem Jahr 2022 gilt seither als entscheidende Grundlage. Vorsicht ist geboten, wenn Sie für den Brandschutz noch die Kennzeichnung nach BGV A8 verwenden. So ist eine Mischbeschilderung verboten, um im Notfall Irritationen zu vermeiden. Um eine rechtssichere Kennzeichnung zu gewährleisten, ist ein Austausch der alten Schilder in jedem Fall empfehlenswert. Vor allem wenn Sie gerade neu bauen oder sich im Umbau befinden, ist es ratsam, auf die Regelungen der ISO 7010 zu setzen.
Generell tragen Sie als Arbeitgeber die komplette Verantwortung für die korrekte Ausstattung Ihrer Betriebsstätten und damit für die Gefährdungsbeurteilung. Leithners versorgt Sie zuverlässig mit den aktuell gültigen Brandschutzzeichen und baut bei der Sicherheitskennzeichnung auf einen hohen Qualitätsstandard.
Die Pyramide der Vorschriften: Die Rechtssicherheit im Überblick
Für die richtige Brandschutzkennzeichnung ist es wichtig, dass Sie die Gültigkeit der unterschiedlichen Normen und Richtlinien sowie die damit verbundene Hierarchie im Blick behalten. Nur so können Sie die volle Rechtssicherheit herstellen.
- Stufe 1: Das Gesetz (Die Basis) – Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Die gesetzliche Basisgrundlage für die Brandschutzbeschilderung bildet das in Deutschland geltende Arbeitsschutzgesetz. Demnach ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit sowie Gesundheit der Beschäftigten sicherzustellen. Grundlage bildet §10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen.
- Stufe 2: Die Verordnung (Die Konkrektisierung) – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Gesetzliche Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) machen die Brandschutz-Beschilderung zur Pflicht. Ihr ist zu entnehmen, dass Arbeitsstätten unabhängig von Größe und Arbeit über eine ordnungsgemäße Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung verfügen müssen.
- Stufe 3: Die Technische Regel (Der Maßstab) – ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung)
Während die ersten beiden Stufen der Pyramide wichtige Grundlagen definieren, stellt die dritte Stufe Ihr Arbeitswerkzeug dar. Die aktuelle Fassung der ASR A1.3 hält für Sie genaue Anweisungen zur Brandschutzbeschilderung bereit. So können Sie dieser Richtlinie entnehmen, wie groß die Schilder sein müssen, wo sich diese befinden sollen und wie sie aussehen. Aufgrund der ASR A1.3 gilt für Sie immer die Vermutungswirkung. Demnach sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite.
- Stufe 4: Die Norm und Praxis (Die Ausführung) – DIN EN ISO 7010 & DGUV
Mit der DIN EN ISO 7010 finden Sie eine weltweit gültige Richtlinie, die die Verwendung von verständlichen Piktogrammen für die Brandschutzkennzeichnung vorsieht. Durch sie hat etwa das Flammensymbol auf Feuerlöscherschildern international Einzug gehalten. Um Ihnen die Umsetzung der Anforderungen zu erleichtern, finden Sie ergänzend die DGUV-Informationen der Unfallversicherer.
Licht aus, Sicherheit an: Langnachleuchtende Brandschutzkennzeichnung
Langnachleuchtende Brandschutzzeichen sind gemäß ASR A1.3 überall dort Pflicht, wo keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. Da diese an die Verwendung eines Notstromaggregats gebunden ist, suchen viele Betriebe nach einer rechtsgültigen und zugleich zuverlässigen Alternative. Können Sie also bei einem Stromausfall keine zuverlässige Notstromversorgung sicherstellen, sind langnachleuchtende Brandschutzzeichen an Ihrer Arbeitsstätte Pflicht.
Wichtige Grundlage bildet die DIN 67510 Klasse C. Sie definiert die für Betriebe relevanten Leuchtdichteklassen. Setzen Sie bei der langnachleuchtenden Kennzeichnung im Brandschutz auf eine hohe Qualität. Gerade bei billigen Folien ist die nötige Sicherheit oft nicht gegeben, da die Nachleuchtdauer viel geringer ausfällt.
Planungshilfe: Erkennungsweiten und Montagehöhen
Ein Schild für die Brandschutzkennzeichnung ist gut und schön, es nützt aber nur, wenn es nicht zu klein ist. Bei der Auswahl der Brandschutzzeichen müssen Sie die Erkennungsweite im Blick behalten. Diese ist unter anderem von der Montagehöhe abhängig. Brandschutzzeichen wie das Feuerlöscher-Schild sollten 2,00 bis 2,20 Meter über dem Boden angebracht sein. So stellen Sie sicher, dass die Schilder nicht durch Maschinen oder Lagerware verdeckt werden.
Spezielle Schilder helfen Ihnen dabei, die Brandschutzkennzeichnung im Betrieb zu verbessern. So gibt es für Flure und Hallen zum Beispiel Winkelschilder. Nasen- und Fahnenschilder werden so montiert, dass sie in den Raum hineinragen und daher ohne Probleme von verschiedenen Seiten sichtbar sind.
Die folgende Sichtweite-Tabelle gewährt Ihnen einen ersten Überblick über die Empfehlungen:
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Schildgröße (Höhe) |
Max. Erkennungsweite |
Einsatzbereich (Beispiel) |
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100 mm |
10 Meter |
Kleine Büros, Teeküchen |
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150 mm |
15 Meter |
Werkstätten, Gänge, Verkaufsräume |
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200 mm |
20 Meter |
Lagerhallen, Großraumbüros |
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300 mm |
30 Meter |
Industriehallen, Logistikzentren |
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400 mm |
40 Meter |
Weitläufige Außenbereiche |
Branchenlösungen: Werkstatt, Pflege und Logistik
In unserem Onlineshop können Sie die passenden Brandschutzzeichen für verschiedene Branchen und Betriebsarten bestellen. So liefern wir für die Werkstatt andere Lösungen als für eine sichere Bodenmarkierung im Lager.
Kfz-Handwerk und Industrie: Robustheit trifft auf Sichtbarkeit
Verstellte Sichtachsen durch Maschinen und Hebebühnen, aber auch Schmutz und Ölnebel sorgen dafür, dass gerade in diesem Bereich die Brandschutzbeschilderung nicht immer direkt zu sehen ist. Durch Winkel- oder sogenannte Fahnenschilder schaffen Sie eine optimale Orientierung. Entscheiden Sie sich bevorzugt für Schilder aus robusten Materialien wie Alu und Kunststoff. Kennzeichnen Sie Sonderbereiche wie Quarantäneplätze oder auch E-Mobilität mit passenden Schildern.
Pflege und Einrichtungen: Hygiene und Orientierung
Insbesondere im Pflege- und Gesundheitsbereich reagieren Bewohner mitunter sensibel auf die Brandgefahr. Dazu kommt, dass Sie hohe Hygieneauflagen erfüllen müssen und die Brandschutzkennzeichnung so gestaltet sein muss, dass sich Panik vermeiden lässt. Die Lösung sind hier leicht zu reinigende, glatte Oberflächen, die eine hohe Desinfektionsmittelbeständigkeit für die Brandschutzschilder im Pflegeheim ermöglichen. Setzen Sie bei den Schildern der Brandschutzordnung und für Aushänge auf eine klare, aber angstfreie Symbolik. Kombinieren Sie bewusst Flucht- und Rettungspläne, um dem Personal sowie den Besuchern eine leichte Orientierung zu ermöglichen.
Logistik und Lager
Hier sind vor allem die Dimensionen der Räumlichkeiten die vielleicht größte Herausforderung. Setzen Sie für die Kennzeichnung in der Industriehalle auf Deckenhänger, auch bekannt als Würfelschilder. Sie können diese um Bodenmarkierungen für Fluchtwege in den Lagergassen ergänzen. Beachten Sie unbedingt die extremen Erkennungsweiten.
Leithners bietet Individual-Service für die optimale Kennzeichnung
Unabhängig davon, ob Sie Feuerwehrzeichen oder Hinweisschilder für Feuerwehrzufahrten suchen – auf Leithners können Sie sich verlassen. Wir bieten Ihnen alle Lösungen für eine zuverlässige und rechtlich zulässige Brandschutzkennzeichnung. Die normgerechte Kennzeichnung ist kein Kostenfaktor – sie ist eine Lebensversicherung für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter.
Obwohl die Brandschutzbeschilderung auf internationaler Ebene harmonisiert wurde, passen die standardisierten Brandschutzzeichen nicht immer. Wir bieten Ihnen mit unserem Individual-Service die perfekte Lösung für Ihren Betrieb! Im Leithners Shop können Sie günstig individuell gestaltete Schilder mit Wunschtext kaufen. Weiterhin bieten wir Ihnen eine Auswahl an Sondergrößen, mit denen Sie auf besondere architektonische Gegebenheiten eingehen können. Vertrauen Sie auf unseren exzellenten Service und sichern Sie sich für die optimale Betriebsausstattung Ihre individuelle Beratung!
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Häufig gestellte Fragen
Eine langnachleuchtende Brandschutzkennzeichnung ist laut ASR A1.3 immer dann Pflicht, wenn es bei Ihrer Arbeitsstätte keine Sicherheitsbeleuchtung respektive Notstromversorgung gibt. Durch diese spezielle Beleuchtung wird sichergestellt, dass auch bei Stromausfall und Dunkelheit sowohl die Rettungswege als auch die Feuerlöscher sichtbar bleiben.
Orientieren Sie sich bei der Montage Ihrer Brandschutzkennzeichnung an der empfohlenen Höhe zwischen 2,00 und 2,20 Meter über dem Fußboden. Durch diese Höhe wird gewährleistet, dass die Schilder ausreichend weit über den Köpfen anderer Personen oder möglicher Hindernisse hängen und problemlos gesehen werden. Ausnahmen gelten für Langlager und hohe Hallen. Hier kann es sinnvoll sein, eine abweichende Höhe zu wählen. Berücksichtigen Sie an dieser Stelle die Erkennungsweite.
Vermeiden Sie es, in Ihrem Betrieb alte Zeichen nach BGV A8 und neue Zeichen nach DIN EN ISO 7010 zu mischen. Innerhalb einer Arbeitsstätte ist eine solche Mischbeschilderung per Gesetz verboten, um im Ernstfall Irritationen und gefährliche Verzögerungen zu vermeiden. Befinden Sie sich im Umbau oder ergänzen Sie Ihre Betriebsstätte, ist es sinnvoll, sich für den kompletten Bereich an der Norm ISO 7010 zu orientieren.
Die Verantwortung für die Brandschutzkennzeichnung obliegt dem Arbeitgeber oder auch dem Betreiber der jeweiligen Arbeitsstätte. Er ist zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Unter Berücksichtigung dieser muss er die Kennzeichnung vornehmen. In den meisten Unternehmen ist dafür der Brandschutzbeauftragte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig.



