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Gebotszeichen dienen der Sicherheit und weisen darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten erforderlich ist. Gebotsschilder sind immer dann von Bedeutung, wenn Gefahren nicht eindeutig erkennbar sind. Unterschiedliche Piktogramme stehen jeweils für eine bestimmte Sicherheitsvorkehrung wie Kopf- und Gehörschutz tragen, Augenschutz benutzen, oder Sicherheitsgurt anlegen. Allgemeine Gebotszeichen warnen vor generellen Gefahren und rufen zur Achtsamkeit auf.
Zielsetzung von Gebotsschildern
Gebotsschilder stellen eine Unterkategorie der Sicherheitszeichen dar, die ein bestimmtes Verhalten verbindlich vorschreiben. Ziel ist es, Risiken im Arbeitsalltag zu minimieren und Unfälle zu verhindern. Sie sind immer dann von Bedeutung, wenn die Gefahr nicht eindeutig erkennbar ist. Denn ist jemandem die Gefahr nicht bewusst, fehlt die Veranlassung für eine Schutzmaßnahme. Mit Gebotsschildern kann aktiv Einfluss auf das Verhalten der Mitarbeiter genommen werden. Auf diese Weise können Ausfallzeiten durch sicheres Arbeiten vermieden werden.
Gebotsschilder im Einsatz
Anhand eines Gebotsschildes kann der Mitarbeiter oder Besucher ersehen, welche Sicherheitsmaßnahme beachtet werden muss. Missachtet der Besucher dieses Gebot und kommt es dann tatsächlich zu einem Unfall, einer Gesundheitsschädigung oder Verschmutzung der Kleidung, kann der Unternehmer nicht vollständig haftbar gemacht werden.
Ein Gebotsschild oder Gebotszeichen kann auf eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam machen. Hier ein paar Beispiele:
- Muss ein Raum "rein" bleiben, kommen unterschiedliche Gebotsschilder infrage, die immer am Eingang gut sichtbar aufgehängt sein sollten: "Kopfhaube benutzen", "Mundschutz Benutzen" oder "Hände waschen".
- Könnte es rutschig werden oder besteht die Möglichkeit, dass schwere Gegenstände auf die Füße fallen könnten, sollten Gebotsschilder auf folgendes hinweisen: "Fußschutz benutzen", "Sicherheitsschuhe benutzen".
- An steilen Treppen oder Abgängen ist dieses Gebotsschild unverzichtbar: "Handlauf benutzen".
Gebotsschilder aus der betrieblichen Praxis besitzen keinen aktuellen Normbezug. Es kann sich dabei einerseits um Gebotsschilder handeln, die ursprünglich genormt waren und deren Einsatz dadurch für eine gewisse Zeit noch erforderlich sein kann, oder aber um Schilder, die in der betrieblichen und öffentlichen Praxis seit vielen Jahren eingesetzt werden. Der weitere Einsatz dieser Gebotsschilder ist gesondert zu prüfen.
Gebots-Kombischilder verbinden ein Sicherheitszeichen mit einem Zusatzzeichen und verstärken oder konkretisieren die Aussage des Sicherheitszeichens. Bei den verwendeten Zeichen kann es sich sowohl um Zeichen gemäß DIN EN ISO 7010, ISO 4844 oder aus der betrieblichen Praxis handeln. So zum Beispiel:
Für jedes Gebotsschild gilt: Eine normgerechte Gebots-Beschilderung sollte keinen oder nur wenig Text aufweisen. damit die eingesetzten Gebotszeichen und selbstklebende Gebotsetiketten auch ohne Sprachkenntnisse, von gefährdeten Personen richtig erfasst und verstanden werden können.