Erste-Hilfe-Kennzeichnung: im Notfall sofort sichtbar

In verschiedenen Arbeitsbereichen können Unfälle passieren, und die schnelle Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen ist entscheidend. Daher ist es von großer Bedeutung, die entsprechende Erste-Hilfe-Kennzeichnung korrekt und bereits aus der Ferne sichtbar anzubringen. Leithner’s Shop bietet Ihnen online die Möglichkeit, sowohl das vorgeschriebene Erste-Hilfe-Schild in verschiedenen Größen als auch weitere Kennzeichnungen für wichtige Hilfsmittel zu bestellen.

Egal, ob es sich um einen Kasten an der Wand oder in größeren Betrieben sogar um einen eigenen Raum handelt – eine Erste-Hilfe-Station erfordert in jedem Fall ein Schild zur auffälligen Kennzeichnung. Gemäß Abschnitt A1.3 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in Deutschland muss die Station mit einem Piktogramm in Form des bekannten Schweizer Kreuzes gekennzeichnet sein. Dabei erscheint das Kreuz allerdings nicht in Weiß auf rotem, sondern grünem Hintergrund (Grün/RAL 6032 Signalgrün), um eine einheitliche Kennzeichnung für Erste Hilfe auf dem gesamteuropäischen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die meisten aktuellen Zeichen verzichten zudem auf Text, um sprachlichen Missverständnissen vorzubeugen.

Adäquate Erste-Hilfe-Kennzeichnung – für den Verbandskasten und andere Helfer

Das Erste-Hilfe-Hinweisschild dient der Kennzeichnung einer Erste-Hilfe-Station. Falls diese nur einen Verbandskasten enthält, bieten wir auch die Kombination aus dem Schriftzug "Verbandskasten" auf einem Schild mit dem Symbol des weißen Kreuzes an. Weitere schriftliche und symbolische Hinweise beziehen sich auf Rettungseinrichtungen (Notfalltelefon, Arzt) oder spezielle Rettungsmittel (Trage, Notdusche, Augenspüleinrichtung, Defibrillator). Diese Piktogramm-Schilder zum Thema Erste Hilfe sind quadratisch und können …

  • in verschiedenen Größen mit Seitenlängen von 5, 10, 15, 20 oder 30 cm bestellt werden
  • aus Kunststofffolie, PVC-Hartschaum oder Aluminium gefertigt sein
  • und lassen sich leicht entweder mit Klebeband oder per Schraubenset befestigen.

Unsere Auswahl an Rettungszeichen und Hinweisschildern beinhaltet auch symbolisierte Pfeile, die auf Rettungswege hinweisen, sowie Aushänge, die zeigen, wie man sich bei Unfällen verhalten oder als Ersthelfer effektiv Erste Hilfe leisten kann. Kaufen Sie bei uns das jeweilige Hinweisschild, denn durch eine umfassende Kennzeichnung aller entsprechenden Gerätschaften und Einrichtungen können Sie im Zweifelsfall Leben retten.

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die strengeren Kennzeichnungsvorschriften

Bitte beachten Sie außerdem, dass es seit 2022 erhöhte Anforderungen in der Sicherheitskennzeichnung gibt! Prüfen Sie daher Ihre aktuelle Rettungs-, Brandschutz- sowie Erste-Hilfe-Kennzeichnung, ob sie auch den neuen Anforderungen nach ASR A 1.3 und ASR 2.3 gerecht wird – und bestellen Sie im Zweifel günstig Ersatz bei uns. Mit unserer hochwertigen Rettungs- und Brandschutz-Beschilderung der Qualität SafetyMarking HI 150 sind Sie stets auf der sicheren Seite. Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenblatt zum Download.

Häufig gestellte Fragen zur Erste-Hilfe-Kennzeichnung

Was ist Erste-Hilfe-Kennzeichnung?

Die Erste-Hilfe-Kennzeichnung umfasst die klare Markierung von Erste-Hilfe-Einrichtungen und Hilfsmitteln für die entsprechenden Maßnahmen, um im Notfall eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.

Welche Symbole werden für Erste-Hilfe-Kennzeichnungen verwendet?

Häufig verwendete Symbole von hohem Wiedererkennungswert sind das weiße Kreuz auf grünem Hintergrund, das Notfalltelefon, der Arzt, die Trage, die Notdusche, die Augenspüleinrichtung und der Defibrillator.

Wo müssen Erste-Hilfe-Kennzeichnungen angebracht werden?

Erste-Hilfe-Kennzeichnungen müssen an gut sichtbaren Stellen angebracht werden, insbesondere in der Nähe von Erste-Hilfe-Stationen, Verbandskästen und anderen Rettungseinrichtungen.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Erste-Hilfe-Kennzeichnungen?

In Deutschland sind die Anforderungen für die Erste-Hilfe-Kennzeichnung in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.3 festgelegt. Diese Regelungen müssen von allen Unternehmen eingehalten werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.