Laserkennzeichnung warnt adäquat vor schädigenden Laserstrahlen

Wenn in einer Arbeitsstätte künstliche Strahlungsquellen wie zum Beispiel Laser zum Einsatz kommen, bedarf es einer angemessenen Kennzeichnung durch entsprechende Laserwarnschilder. Eine adäquate Laserkennzeichnung ist deshalb besonders wichtig, weil optische Strahlung wie diese ansonsten zu immensen Schädigungen der Augen und der Haut führen kann. Unter Umständen muss darüber hinaus auch dezidiert über einzuhaltende Schutzmaßnahmen informiert werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht zu gefährden. Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Warnzeichen und Informationstafeln, die überall dort platziert sein sollten, wo Laser aller Art zur Anwendung kommen.

Hier in Leithner’s Shop können Sie selbstverständlich auch das optisch auffällige Laserwarnschild online bestellen, das die Basis jeder Laserkennzeichnung bilden sollte. Zur Aufmerksamkeit tragen zum einen die international für Warnzeichen vorgesehenen Farben Gelb und Schwarz sowie zum anderen die symbolische Abbildung der Auswirkungen eines Laserstrahls bei. Obwohl diese beim ersten Anschauen einem strahlenden Stern oder gegebenenfalls auch einer Explosion zu gleichen scheint, ist es bei näherem Hinsehen eher ein vom Laser eingebranntes Loch, das auf dem Warnschild abgebildet ist. Dieses verfehlt auch ohne Worte ganz bestimmt nicht seine warnende Wirkung.

Präzisieren Sie die Laserkennzeichnung durch erläuternde Textschilder

Wo Laser verwendet werden, kommen genormte Schilder vor allem dort zum Einsatz, wo eine zwangsläufige Beschilderung zur Laserkennzeichnung verpflichtend ist. Daneben können Sie bei uns aber auch frei gestaltete Warnschilder kaufen, die insbesondere mit kurzen Texten die Gefährdung etwas näher erläutern und speziellere Sicherheitsanweisungen vermitteln. So gehen von den einzelnen Klassen von Lasern unterschiedliche Gefahren aus:

  • Laser der Klassen 1, 1M, 2 sowie 2M gelten grundsätzlich als ungefährlich, bei den letztgenannten schützt zumindest der instinktive Lidschlussreflex vor Augenschädigungen.
  • Laser der Klassen 3R (Laserpointer oder -scanner) und insbesondere 3M können bei unsachgemäßem Umgang Augenverletzungen und kleinere Verbrennungen verursachen.
  • Hochleistungslaser der Klasse 4 werden vor allem zum Laserschneiden oder Laserschweißen eingesetzt und können schon bei kleinster Unaufmerksamkeit schwerste Schäden an den Augen und der Haut hervorrufen.

Je nachdem, welche Laser Sie einsetzen, sollten Sie in deren Umgebung entsprechende Aufkleber als Zusatzschilder anbringen, um potenziell gefährdete Mitarbeiter über die jeweiligen Risiken sowie empfehlenswerte Sicherheitsmaßnahmen aufzuklären. Neben der Laserklasse dürfte zum Beispiel auch die Frage von Bedeutung sein, ob die Laserstrahlen überhaupt sichtbar sind. Dies gilt gleichfalls für den Hinweis, nicht nur direkter Strahlung aus dem Weg zu gehen, sondern auch die sogenannte Streustrahlung zu vermeiden. Entsprechende Laserwarnschilder finden Sie daher ebenfalls in unserem Sortiment zur Laserkennzeichnung. Und da es in verschiedenen Zusammenhängen günstig ist, eine individuelle Warnung zu formulieren, steht Ihnen selbstverständlich auch die Option eines frei wählbaren Textes zur Verfügung.

Setzen Sie rund um den Einsatz Ihrer Laser ein Zeichen für mehr Arbeitssicherheit – genauso, wie Sie sich um eine verantwortungsvolle Elektrokennzeichnung kümmern sollten.