Verbotsschilder für sichere Betriebsabläufe online ordern

Versorgen Sie sich mit Verbotsschildern aus Leithner’s Shop – und stärken Sie nachhaltig die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen! Sie unterbinden so nicht nur den unsachgemäßen Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen, der ein Risiko für Leib und Leben könnte, sondern sind dadurch auch rechtlich abgesichert. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Verbotsschilder für Ihren Betrieb unabdingbar sind.

Es ist seltsam, dass Verbotsschilder im Allgemeinen eher negativ bewertet werden – möglicherweise fühlen viele Menschen sich durch sie bevormundet oder in ihrer Freiheit eingeschränkt. Dabei sind sie einer der wichtigsten Aspekte der Arbeitssicherheit, indem sie den unsachgemäßen Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen verhindern und so das Risiko einer Gefährdung für Leib und Leben senken. Bei Leithner’s können Sie alle gängigen Verbotsschilder – und bei Bedarf auch weniger konventionelle – in der gewünschten Menge und Ausfertigung bestellen.

Verbotsschilder untersagen bestimmte Handlungen oder den Umgang mit Betriebsmitteln, durch die eine Gefährdung von Personen entstehen kann. Zu beachten ist dabei, dass Sie in Deutschland als verantwortlicher Repräsentant eines Unternehmens, aber auch als Eigentümer eines Hauses oder einer Liegenschaft sogar dazu verpflichtet sind, entsprechende Gefährdungen in Ihrem Verantwortungsbereich durch Verbotsschilder zu kennzeichnen. Grundsätzlich sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Ihre Sicherheitsbeschilderung den aktuellen Normen und Vorschriften entspricht, die in der deutschen Arbeitsstättenverordnung (früher Arbeitsstättenrichtlinien – ASR) sowie der DIN ISO 4844 Teil 2 und den europaweiten Richtlinien gemäß DIN EN ISO 7010 festgelegt sind.

Diese Vorschriften bestimmen, wie Verbotsschilder aussehen müssen

Gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht allein durch technische oder organisatorische Vorsichtsmaßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. In erster Linie sollen Verbotsschilder den Zutritt zu einem Gefahrenbereich verbieten oder Handlungen verhindern, die mit einem großen Risiko verbunden sind – etwa das Rauchen in der Nähe von brennbaren oder explosiven Stoffen. Um ihr sofortiges und unmissverständliches Erkennen zu gewährleisten, müssen Verbotsschilder dabei die folgenden Eigenschaften aufweisen:

  • Form: kreisrund
  • Grundfläche: weiß
  • Bildzeichen: schwarz
  • Rand: rot
  • sowie einen roten, von links nach rechts um 45° geneigter Querbalken.

Durch dieses Aussehen sind Verbotsschilder zum Beispiel leicht von sogenannten Gebotsschildern zu unterscheiden, die sich durch eine blaue Grundfarbe mit weißen Symbolen auszeichnen. Diese erinnern vor allem daran, ein bestimmtes Verhalten an den Tag zu legen (und eben nicht zu unterlassen), um Gefährdungen zu minimieren – zum Beispiel das Anlegen von Schutzkleidung. Wenn Sie zu dieser Unterscheidung Fragen haben oder wissen möchten, welche Verbotsschilder Sie wo und wann anbringen müssen, hilft Ihnen unser Kundendienst unter der 02262 – 69240-0 gerne weiter!