Verbotsschild - Für Fußgänger verboten

Sicherheitskennzeichnung Für Fußgänger verboten

  • der Fußgänger als schwächstes Mitglied in der Verkehrsordnung muss angemessen vor Gefahr im Verzug gewarnt werden
  • besonders auf Baustellen, im Verkehr oder auch in Betriebsstätten industrieller Natur, kann ohne angemessene Beschilderung eine Gefährdung für unbeteiligte Dritte oder für das Betriebspersonal ausgehen
  • daher sollten betroffene Arbeitsbereiche mittels eines entsprechenden Verbotsschildes kenntlich gemacht werden

Mit Hilfe des Schildes Für Fußgänger verboten können beteiligte Personen über betriebliche Gefährdungen aller Art gewarnt werden, wie z.B.:

  • Kranarbeiten
  • herabfallen von Gegenständen
  • Fahrzeugbetrieb
  • Stolper- oder Sturzgefahr durch herumliegende Materialien
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    Verbotsschild - Für Fußgänger verboten

    Art.Nr. 30.89.336.0.00

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    Produktbeschreibung:

    Verbotsschild auf Rolle - Für Fußgänger verboten

    Größe Einzeletikett (Durchmesser): 5,0 cm
    Material: Folie (PE)
    Eigenschaften: selbstklebend
    Form: rund
    Norm: DIN EN ISO 7010 P004

    1 VE: 1 Rolle (500 Stück)

    Verfügbarkeit: auf Lager
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