Verbots-Kombischild - Für Fußgänger verboten
Verbots-Kombischild - Für Fußgänger verboten
Größe: B 13,1 x H 18,5 cm
Material: Aluminium (hart oder extrahart)
Form: rechteckig
Norm: DIN EN ISO 7010 P004 + Zusatztext
1 VE: 1 Stück
Kombischild Für Fußgänger verboten
- um sowohl beteiligte sowie unbeteiligte Personen angemessen vor einem unbefugten Betreten eines bestimmten Arbeitsbereiches zu warnen, sollte das Kombi-Verbotsschild Für Fußgänger verboten benutzt werden
- auf Baustellen oder in anderen Teilen der Betriebsstätte kann es ein erhebliches Risiko bergen, diesen als Fußgänger zu betreten
- einerseits kann Gefahr im Verzug von bestimmten Fahrzeugen ausgehen, die in dem gekennzeichneten Bereich umherfahren, andererseits können auch herabfallende Gegenstände oder Schwenkkräne ein Risiko für den Fußgänger als schwächstes Mitglied im Verkehrsgeschehen darstellen
Vorteil des Kombischildes:
- die Aussagekraft wird um ein Vielfaches erhöht, indem ein Piktogramm mit der Signalfarbe Rot sowie gleichzeitig ein Schriftzug das Verbot aussprechen
- so kann viel eindringlicher vor bestimmten Handlungen, die ein Risiko mit sich bringen, gewarnt werden
- bringen Sie daher das Verbotsschild Benutzen des unvollständigen Gerüsts gut sichtbar am betroffenen Bereich an, um Ihrer Sorgfaltspflicht angemessen nachzukommen
- so können drohende Unfälle oder kostspielige Materialschäden erfolgreich abgewendet werden
Für Fußgänger verboten
mit Zusatztext
DIN 4844-2 D-P003
Norm BGV A8 P03
ASR A1.3 P003
Material:
Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird.
Witterungsbeständig: ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +160
Nachträglich beschriftbar: nein
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