Hinweisschild für Feuerwehrzufahrten - Rettungswege für die Feuerwehr freihalten - § 5 BauO NW
Hinweisschild für Feuerwehrzufahrten - Rettungswege für die Feuerwehr freihalten - § 5 BauO NW (Nordrhein Westfalen)
Größe (BxH): 50,0 x 50,0 cm
Material: Aluminium (hart oder extrahart)
Materialstärke: 1,0 mm
Form: quadratisch
1 VE: 1 Stück
Einsatz Hinweisschild "Rettungswege für die Feuerwehr freihalten"
- die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung stellen Anforderungen an die Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr auf Baugrundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen
- diese Anforderungen sollen gewährleisten, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen sowie eine wirksame Brandbekämpfung ermöglicht werden
- zu einer Anforderung gehört auch das ordnungsgemäße Anbringen von Hinweisschildern für die Feuerwehr, die das unberechtigte Abstellen oder Parken von Fahrzeugen auf Rettungswegen der Feuerwehr verhindern
- diese Hinweisschilder müssen der Norm DIN 4066 gemäß §5 BauO NW entsprechen
- das hier angebotene Hinweisschild dient der Kenntlichmachung des Rettungswegs und kann zusätzlich angebracht werden
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- setzt §5 BauO NW um
- hält die Rettungswege für die Feuerwehr frei
- Einsatz im Innen- und Außenbereich
Material:
Aluminium hart, 0,56 bis 1,0 mm
Oberfläche bedruckt oder Einsatz als Verstärkungsmaterial für selbstklebende Schilder.
Witterungsbeständig: ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar: ja
Material:
Aluminium, 2,0 mm stark
Bedruckt oder mit Hochleistungsfolie beschriftet. Extrem beständig für dauerhafte Beschriftung im Außeneinsatz.
Witterungsbeständig: ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +160
Nachträglich beschriftbar: nein
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