Hinweisschild - Feuerwehrzufahrt - Nach § 22 VVB ist das Abstellen von ... - (Freistaat Bayern)
Hinweisschild für Feuerwehrzufahrten - Feuerwehrzufahrt - Nach § 22 VVB ist das Abstellen von Kfz. verboten - (Freistaat Bayern)
Größe (BxH): 50,0 x 35,0 cm
Material: Aluminium geprägt
Form: rechteckig
1 VE: 1 Stück
Einsatz Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt nach § 22 VVB ist das Abstellen von Kfz. verboten"
- gemäß der Straßenverkehrsordnung ist das Halten und Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten und –flächen verboten
- um auszudrücken, dass diese Regelung auch auf dem Betriebsgelände gilt, eignet sich dieses Hinweisschild, auf dem der Gesetzestext in Auszügen abgedruckt ist
- der Freistaat Bayern sieht die Verwendung des Schildes nach DIN 4066 in der hier abgebildeten Form vor
- in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Feuerzufahrt aufgestellt, wirkt es dem widerrechtlichen Abstellen und Parken entgegen
- denn nur mithilfe einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung wird das Risiko des Zuparkens gemindert und damit die allgemeine Sicherheit auf dem Betriebsgelände erhöht
- kommt es dennoch zu einer Zuwiderhandlung, ist die Polizei bei einer normgerechten Beschilderung befugt, das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug zu entfernen
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- sorgt für die Umsetzung des §22 VVB
- für mehr Sicherheit auf dem Betriebsgelände
- Einsatz im Innen- und Außenbereich
Material:
Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.
Witterungsbeständig: ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +160
Nachträglich beschriftbar: nein
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