Kennzeichnung von Fluchtwegen, Notausgängen und Notausstiegen
SafetyMarking® informiert über die vorschriftsmäßige Beschilderung von Fluchtwegen, Notausgängen und Notausstiegen:
Fluchtwegschilder + Zusatzschilder Richtungsangabe
Die technische Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" [ASR A 2.3) konkretisiert die Anforderungen gemäß § 4 Abs. 4 sowie Punkt 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich des Einrichtens und Betreibens von Fluchtwegen und Notausgängen sowie an den Flucht- und Rettungsplan.
Die grundsätzlichen Anforderungen zur Kennzeichnung im Einzelnen finden Sie in Punkt 7 der ASR A2.3:
- Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen muss entsprechend der ASR A 1.3 ,,Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen.
- Erforderlichenfalls ist ein Sicherheitsleitsystem einzurichten, wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Eine erhöhte Gefährdung kann z. B. in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen, bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder einem hohen Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen. Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die günstigste Fluchtrichtung anzeigt.
- Notausgänge und Notausstiege sind, sofern diese von der Außenseite zugänglich sind, auf der Außenseite mit dem Verbotszeichen "PD23 Abstellen oder Lagern verboten" zu kennzeichnen und ggf. gemäß Punkt 4 [3) zu sichern.
Kennzeichung von Fluchtwegen
Zur Erfüllung dieser Aufgaben finden Sie in der ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitschutzkennzeichnung" folgende Sicherheits- und Zusatzzeichen:
Rettungszeichen:
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E001
Rettungsweg/Notausgang (links)
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E002
Rettungsweg/Notausgang (rechts)
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E007
Sammelstelle
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Zusatzzeichen:
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Richtungspfeil gerade
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Richtungspfeil schräg
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Die Rettungszeichen E001 und E002 dürfen nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen [Richtungspfeil) verwendet werden. Eine Anwendungsempfehlung finden Sie in der DIN SPEC 4844-4:2014-04.
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Bedeutung der Sicherheitsaussage vom Standpunkt des Betrachters
Kombinationen von Rettungsschildern „Notausgang" (E01 + E02 nach DIN ISO 7010) und Zusatzschildern Richtungsangabe (Pfeil Typ D nach DIN ISO 3864-3)
Fluchtwegschild + Zusatzschild Richtungsangabe:
| Abwärts gehen nach rechts [Etagenwechsel anzeigen] | ![]() |
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| Abwärts gehen nach links [Etagenwechsel anzeigen] | ![]() |
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Fluchtwegschild + Zusatzschild Richtungsangabe:
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Nach rechts gehen [Laufrichtung anzeigen]
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Nach links gehen [Laufrichtung anzeigen]
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Abwärts gehen [Etagenwechsel anzeigen]
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Kennzeichnung von Notausstiegen
Wurden in den letzten Jahren Notausstiege vornehmlich mit einem Zusatzzeichen gekennzeichnet, so stehen heute 3 mögliche Varianten an Sicherheitszeichen zur Verfügung:

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E019
Notausstieg
Kennzeichnung von Notausstiegen, bei denen eine Flucht ohne Hilfsmittel möglich ist |
E016
Notausstieg mit Fluchtleiter
Kennzeichnung von Notausstiegen, bei denen eine Fluchtunter zu Hilfenahme einer fest installierten Leiter möglich ist |
E017
Rettungsausstieg
Rettung nach Anleitern durch Einsatzkräfte (z.B. Feuerwehr)
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Verbotszeichen für Notausgänge und Notausstiege
Sind Notausgänge und Notausstiege von der Außenseite zugänglich, so sind diese auf der Außenseite mit dem Verbotszeichen .. PD23 Abstellen oder Lagern verboten" zu kennzeichnen:
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P023
Abstellen und Lagern verboten
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P023
Abstellen und Lagern verboten
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