Verkehrssicherheit auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände gilt uneingeschränkt die Straßenverkehrsordnung. Was aber nicht zwangsläufig heißt, dass Ihren Mitarbeitern das auch bewusst ist. Kommt es dann zu einem Unfall, folgt das große Erwachen. Wie einem die Polizei dann erläutern wird, herrschen auch hier die bekannten Straßenverkehrsregeln.
Anwendung der Straßenverkehrsordnung auf Betriebs- oder Privatgelände?
Allgemein gilt, dass der Besitzer eines Betriebs- oder Privatgeländes das Hausrecht hat und somit darüber entscheidet, ob auf seinem Grundstück die Straßenverkehrsordnung gilt. Eine vorgeschriebene Beschilderung existiert nicht. Eine klare Verkehrsregelung auf Privat- und Betriebsgeländen ist jedoch sinnvoll, da diese für eine erhöhte Sicherheit sorgt.
Den Individualverkehr auf dem Betriebsgelände eindeutig regeln.
Ein hohes Verkehrsaufkommen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, fehlende Parkplätze - das sind typische Problembereiche auf beinahe jedem Firmengelände. Bei der Vermeidung von Unfällen geht es um Fragen, die Sie sich mit Sicherheit auch gestellt haben:
„Wie kann die Straßenverkehrsordnung durchgesetzt werden?
Gibt es Möglichkeiten Gefahrrisiken zu begrenzen?
Wie kann das Problem mit den zu knappen Parkplätzen gelöst werden?“
Verkehrsschilder nehmen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle ein.
Die rechtliche Situation
Doch wie sieht es rechtlich eigentlich genau aus? Die Straßenverkehrsordnung gilt auf dem gesamten Firmengelände. Sie ist nicht nur auf die öffentlichen Straßen beschränkt, sondern gilt auch für Privatgelände, wenn diese öffentlich zugänglich sind. Damit gehören i.d.R. auch Firmengelände dazu. Auch Parkplätze, die beispielsweise mit einem Gatter abgegrenzt sind, folgen der Straßenverkehrsordnung. Das liegt daran, dass die meisten Aktivitäten, die auf Firmengeländen zu Unfällen (z.B. Rangieren, Ausparken, Einparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen) führen, unter Tatbestände der StVO gezählt werden.
Für Unfälle auf dem Firmengelände wird der Inhaber nach Vorgaben der StVO haftbar gemacht, sofern die Unfallursache im Verschulden des Betriebes liegt. Er hat dafür zu sorgen, dass die allgemeine Verkehrssicherungspflicht erfüllt wird, die maßgeblich für die Haftungsfrage ist. Wenn auf dem Betriebsgelände ein Unfall passiert, wird von der Polizei zunächst geprüft, ob der Unternehmer dafür verantwortlich gemacht werden kann. Liegt ein Versäumnis beispielsweise in der Kennzeichnung vor, wird der Eigentümer in Rechenschaft gezogen. Deswegen sollte der Firmeneigentümer immer dafür sorgen, dass die baulichen Maßnahmen in Ordnung sind. Sind sie zulässig sowie ordnungsgemäß gewartet, ist der Eigentümer rechtlich abgesichert.
Sicherheit auf dem Betriebsgelände ist aber nicht nur aus rechtlicher Hinsicht wichtig, sondern gibt Mitarbeitern und Kunden zudem das Gefühl eines professionellen Unternehmens, auf das sie sich verlassen können.
Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung mit Verkehrsschildern
Viele Untersuchungen zeigen, dass Verkehrssicherheit auf beruflichen Wegen von den Rahmenbedingungen und Verhältnissen im Betrieb abhängig ist. Es gibt eine Reihe von kleineren Lösungen zur Verkehrsberuhigung, die große Wirkung erzielen. Dabei handelt es sich um Elemente wie Markierungen, Beschilderungen und Verkehrsleitelemente. Insbesondere Verkehrszeichen haben eine wichtige Bedeutung für die Sicherheit auf dem Betriebsgelände. Richtig aufgestellt erinnern Sie ihre Mitarbeiter daran, dass die StVO auch auf dem Firmengelände gültig ist. Zusätzlich können Geschwindigkeitsbegrenzungen für erhöhte Sicherheit sorgen, da sie regulierend in den Verkehr eingreifen.
Gestaltende Maßnahmen für typische Problemstellen
Unfälle geschehen nicht, weil der Zufall es so will. Unfälle haben Ursachen, die nachvollziehbar und in der Regel auch vermeidbar sind.
Geschwindigkeit
Tatsächlich geschehen Unfälle häufig, weil zu schnell gefahren wird. Richtig angebrachte Verkehrsschilder machen auf die maximal erlaubte Geschwindigkeit aufmerksam. Dadurch wird das Risiko bzw. die Schwere von Unfällen minimiert. Ein Wechsel des Fahrbelags ist ein zusätzliches Mittel, um darauf hinzuweisen, wenn sich an bestimmten Bereichen auf dem Gelände die Geschwindigkeit ändert. Dies kann mit farbigen Spray erfolgen, das einfach auf den Asphalt gesprüht wird. So kann die farbliche Gestaltung darauf aufmerksam machen, dass an besonders sicherheitssensiblen Stellen die Geschwindigkeit verringert werden muss.
Gefahrstellen
Durch die Kennzeichnung von Gefahrenstellen sowie Lauf- und Fahrwege auf dem Betriebsgelände können folgenschwere Unfälle vermieden werden. So sollten beispielsweise Autofahrer mit Verkehrsschildern auf Fußgängerüberwege hingewiesen werden, da Fußgänger sonst leicht übersehen werden.
Verkehrsaufkommen
Viele Autos sorgen für Chaos auf dem Betriebsgelände. Dies ist besonders häufig zu den klassischen Stoßzeiten der Fall. Wenn morgens alle zur Arbeit kommen und abends alle wieder nach Hause fahren, kann es schon mal hektisch zugehen. Will man ausschließen, dass alle Mitarbeiter zur selben Zeit das Firmengelände befahren, kann man Gleitzeit oder sogar Schichtzeiten einführen. Diese Steuerungsmaßnahmen sorgen zusätzlich dafür, dass das Parkproblem entschärft wird, falls nicht genügend Parkraum zur Verfügung steht.
Bei einem weit verzweigten Straßennetz ist es sinnvoll, das Straßennetz zu hierarchisieren. So kann die Hauptverkehrsachse zur Tempo-30 oder -50 Zone erklärt werden, während in den Nebenstraßen nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Die Beschilderung ist wichtig, um ein wirksames Leitsystem auf dem Betriebsgelände zu etablieren und für Übersichtlichkeit zu sorgen. Auch Poller und Pfosten zur Markierung und Abgrenzung von Wegen und Straßen tragen dazu bei, das Verkehrsaufkommen zu steuern.
Verkehrszeichen auf dem Betriebsgelände
Im Gegensatz zur Autobahn und öffentlichen Straßen gilt für Kraftfahrzeuge auf einem Betriebsgelände nicht die StVO. Allerdings nur, wenn das Gelände vollständig umzäunt ist und kein Tor geöffnet. Ist auch nur ein Zugang öffentlich zugänglich, gilt die StVO.
Die Verkehrskennzeichnung auf einem Betriebsgelände muss nicht den erhöhten Anforderungen an StVO Verkehrskennzeichnungen genügen und ist somit deutlich günstiger zu erwerben.