Verbotsschild - Für Fußgänger verboten
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ab 25 |
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Verbotsschild - Für Fußgänger verboten
Größe (Durchm.): 10,0 cm
Material: Folie (PVC)
Eigenschaften: selbstklebend
Form: rund
Norm: DIN EN ISO 7010 P004
1 VE: 1 Stück
Sicherheitskennzeichnung Für Fußgänger verboten
- der Fußgänger als schwächstes Mitglied in der Verkehrsordnung muss angemessen vor Gefahr im Verzug gewarnt werden
- besonders auf Baustellen, im Verkehr oder auch in Betriebsstätten industrieller Natur, kann ohne angemessene Beschilderung eine Gefährdung für unbeteiligte Dritte oder für das Betriebspersonal ausgehen
- daher sollten betroffene Arbeitsbereiche mittels eines entsprechenden Verbotsschildes kenntlich gemacht werden
Mit Hilfe des Schildes Für Fußgänger verboten können beteiligte Personen über betriebliche Gefährdungen aller Art gewarnt werden, wie z.B.:
Für Fußgänger verboten
DIN 4844-2 D-P003
Norm BGV A8 P03
ASR A1.3 P003
Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen.
Witterungsbeständig: ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70
Nachträglich beschriftbar: ja
Material:
Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird.
Witterungsbeständig: ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +160
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