Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege kennzeichnen
In Betriebsstätten und öffentlichen Gebäuden sollten normgerechte Beschilderungen für Fluchtwege und Notausgänge verwendet werden. Eine schnelle Orientierung kann entscheidend sein um Unfall- und Lebensgefahren zu vermeiden oder zu verringern.
Auch die im Gefahrenbereich tätigen Erst- und Zweithelfer müssen Fluchtwege anhand der angebrachten Schilder sofort erkennen können, um notwendige Rettungsmaßnahmen einleiten zu können. Der Norm entsprechend muss eine Fluchtwegkennzeichnung dauerhaft sichtbar sein, um im Notfall (Dunkelheit, Stromausfall) den Flüchtenden und Rettungskräften die notwendige Orientierung zu geben. Aus diesem Grund sollte eine "langnachleuchtende Beschilderung" eingesetzt werden.
Notausgänge und Fluchtwege angemessen kennzeichnen
Für Rettungs- und Fluchtwegkennzeichnungen wird die Signalfarbe Grün in deutlichem Kontrast zum weißen Hintergrund verwendet. Vor Ort kann zwischen einem einfachen grünen Anstrich oder einem langnachleuchtenden grünen Anstrich gewählt werden. Am geeignetsten sind langnachleuchtende Anstriche, bei den das Fluchtwegsymbol auch bei Dunkelheit oder Rauchentwicklung gut sichtbar ist und leuchtet. Dabei sind die Vorschriften, die die Verwendung von Rettungs- und Fluchtwegzeichen definieren, grundsätzlich zu beachten.
Wir unterscheiden bei der Flucht- und Rettungswegkennzeichnung verschiedene Kennzeichnungen:
Rettungszeichen
Zusatzzeichen
Weitere Informationen dazu lesen Sie in den Beiträgen:
Sicher bei Stromausfall: Langnachleuchtende Fluchtwegkennzeichnung
Kennzeichnung von Fluchtwegen, Notausgängen und Notausstiegen
Die richtige Kennzeichnung von Notausstiegen
Bei der Beschilderung von Notausstiegen wird nach unterscheiden nach:
Kennzeichnung von Notausstiegen, bei denen eine Flucht ohne Hilfsmittel möglich ist
Kennzeichnung von Notausstiegen, bei denen eine Fluchtunter zu Hilfenahme einer fest installierten Leiter möglich ist
Rettung nach Anleitern durch Einsatzkräfte der Feuerwehr
Sind Notausstiege von außen zugänglich, muss dort das Verbotszeichen "Nichts abstellen oder lagern" angebracht werden, um zu verhindern, dass der Fluchtweg durch unsachgemäß gelagerte Güter versperrt wird. Dort befindliche Hinternisse könnten zu Verzögerungen bei der Einleitung von Rettungsmaßnahmen führen und somit die Rettung von Leib und Leben gefährten.
Unterstützende Sicherheitskennzeichnungen
Für die Kennzeichnung von Fluchtwegen gibt es auch Schilder mit unterstützender Funktion, welche nicht alleine verwendet werden dürfen. Ein alleiniger Einsatz würde der gültigen Norm widersprechen.
Zusatzzeichen
Wie bei der unterstützenden Sicherheitskennung unterliegen auch Zusatzzeichen den gleichen Vorschriften. Für eine alleinige Verwendung sind Zusatzzeichen nicht zulässig obwohl die Praxis in vielen Arbeitsstätten oft etwas anderes zeigt. Zusatzzeichen sollen die Aussage der Fluchtwegkennzeichnung unterstützen. Verwendet man Zusatzzeichen ohne das dazu passende Piktogramm sind sie nicht aussagekräftig und widersprechen damit der Norm zur allgemeinen Fluchtwegkennzeichnung.
Der besondere Tipp:
In Notsituationen kann es zum Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kommen, so dass die Fluchtwegkennzeichnung an Boden und Wänden nicht mehr sichtbar ist. Langnachleuchtende Sicherheits- und Leitsysteme bieten daher eine optimale Lösung, um Fluchtwege am Boden normgerecht zu kennzeichnen.