Verbots-Kombischild - Fotografieren verboten

Einsatz Verbots-Kombischild Fotografieren verboten

  • um die Mitarbeiter und Dritte vor unsachgemäßem Fotografieren zu warnen, dient das Kombi-Verbotsschild Fotografieren verboten
  • der die Hausrechte besitzende Inhaber muss vor vorherigem Fotografieren um Erlaubnis gefragt werden, da ansonsten auf eine Zuwiderhandlung rechtliche Konsequenzen folgen können
  • zwar können Fotos zu privatem, nicht aber zu kommerziellem Gebrauch genutzt werden, doch kann mit Hilfe dieses Schildes deutlich gemacht werden, dass ein gänzliches Fotografier-Verbot besteht
  • die Unterrichtung der Mitarbeiter darüber ist von Nöten, um zu verdeutlichen, dass bei Missachtung Schadensersatzansprüche oder Strafzahlungen folgen können

Einsatz des Verbots-Kombischildes:

  • nicht nur ein Fotografier-Verbot kann in angemessenem Umfang mit Hilfe dieses Schildes verhängt werden, sondern besitzt es zudem noch eine hohe Aussagekraft
  • das Piktogramm in Verbindung mit dem Text konkretisiert das Verbot noch einmal, was es zu einer idealen Schutzvorkehrung in der Betriebsstätte macht

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Verbots-Kombischild - Fotografieren verboten

Art.Nr. 31.30.105.1.00

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Produktbeschreibung:

Verbots-Kombischild - Fotografieren verboten

Größe BxH: 13,1 x 18,5 cm
Material: Folie PVC
Eigenschaften: selbstklebend
Form: rechteckig
Norm: DIN EN ISO 7010 P029 + Zusatztext

1 VE: 1 Stück

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